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Seuchenschutz bei Hofbesuchen

Die Tierseuchenkasse informiert darüber, dass Betriebe aufgrund der vermehrt auftretenden Blauzungenerkrankung nur noch unter umfangreichen Hygienemaßnahmen Hofbesuche durchführen dürfen. Für Gruppen gilt über den gesamten Besuch das Tragen von Schuhüberziehern sowie Schutzanzügen. Ist nachzuweisen (z. B. über Social Media Beiträge), dass im Seuchenfall Besuche ohne entsprechende Ausrüstung stattgefunden haben, drohen den Betrieben Kürzungen bei Entschädigung und Beihilfe durch die Tierseuchenkasse.


Bei der Ausstattung mit Schutzausrüstung unterstützen wir Sie gerne, melden Sie sich dazu bitte bei Stefanie Oetjen unter Tel.: 04487 75 01 15 oder
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 09. August 2024

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