Energiepreisbremse

16. 12. 2022

Energiepreisbremse kurz erklärt: 

Jeweils rechtskräftig ab dem 01. März 2023 - rückwirkend wirksam zum 01. Januar 2023

 

Strom: 

Verbrauchsmenge unter 30.000 kWh/ pro Jahr 

80 % Ihres Stromverbrauchs erhalten sie zum gedeckelten Preis von 

40 ct Brutto pro gelieferte kWh. Bemessungsgrundlage hierfür ist Ihr Vorjahresverbrauch vom Sept. 2021 bis Sept. 2022.

 

 

Verbrauchsmenge über 30.000 kWh / pro Jahr 

70 % Ihres Stromverbrauches erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 

13 ct pro kWh reiner Energiepreis, zuzüglich Steuern, Abgabe und Netzentgelte. Ca. 22 ct pro kWh Netto. Kann je nach Netzbetreiber abweichen. Bemessungsgrundlage hierfür ist Ihr Vorjahresverbrauch vom Sept. 2021 und Sept. 2022.

 

 

Erdgas

Verbrauchsmenge bis 1.500.000 kWh

80 % Ihres Gasverbrauchs erhalten sie zum gedeckelten Preis von 

12 ct Brutto pro gelieferte kWh. Bemessungsgrundlage hierfür ist Ihr Vorjahresverbrauch vom Sept. 2021 bis Sept. 2022.

 

WICHTIG: 

Allgemein gilt für beide Preisbremsen (Strom & Gas): Jede weitere verbrauchte kWh wird zum Preis der Grund- und Ersatzversorgung oder eines ggf. langfristig abgeschlossenen Tarifes abgerechnet. 

 

Bild zur Meldung: Energiepreisbremse