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Biotopfond bittet wieder um Anlage/ Erhalt von Blühflächen

19. 03. 2020

Der Biotop-Fonds der Jägerschaft bittet wieder um
Anlage/Erhalt von Blühflächen


-    Saatgut wird an drei Genossenschaften gegen Verwendungsnachweis kostenlos zu Verfügung gestellt
-    Vereinfachte Codierung im GAP-Antrag erlaubt mehrjährigen Erhalt der Blühflächen
Auch in diesem Jahr wird der Biotop-Fonds der Jägerschaft Oldenburg - Delmenhorst wieder eine Blühflächenaktion organisieren und bittet um eine rege Beteiligung. Letztes Jahr konnten so 280 ha Blühfläche im Landkreis Oldenburg angelegt werden. Das Saatgut wird wieder, finanziert aus Mitteln des Landkreises und der Landesjägerschaft, kostenlos zur Verfügung gestellt und an drei Genossenschaften gegen Nachweis ausgegeben.
-    RWG in Bissel
-    RWG Hunte-Weser in Ganderkesee
-    RWG Bassum-Harpstedt in Harpstedt
Es wird dort nur Saatgut gegen Verwendungsnachweis ausgegeben, der auch direkt bei der Abholung ausgefüllt werden muss.
Bei der Codierung im Flächenantrag hat es seit 2019 eine erhebliche Erleichterung gegeben: es können jetzt in allen Feldfrüchten bis zu 20% der Fläche Blühstreifen ( Biodiversitäts- und Bejagungsschneisen)  angelegt werden ohne dass sie ausgemessen werden müssen.  Ankreuzen im GAP-Antrag bei der jeweiligen Fläche reicht. Damit eröffnet sich auch eine einfache Möglichkeit der mehrjährigen Anlage von Blühstreifen. D.h. ein im letzten Jahr z.B. an Mais angelegter Streifen kann dieses Jahr an Mais, Sommergetreide oder Kartoffeln stehen bleiben und dort entsprechend codiert werden. Wir empfehlen auch im letzten Jahr eingesäte einjährige Mischungen ruhig stehen zu lassen und evtl. nur einen Teil der Fläche flach, mit wenig Bodeneingriff nach zu säen. Weitere Vorgaben zur Düngung, Saattzeit, Saatmischung bestehen bei der o.a. Codierung nicht. Ein Herbizideinsatz sollte selbstverständlich auf der Teilfläche nicht erfolgen.
Eine Anrechnung als ökologische Vorrangfläche erlauben diese o.a. Streifen zwar nicht, aber dies wird ja in aller Regel über den Anbau von Zwischenfrüchten erreicht. Wenn Blühstreifen auch zum Nachweis als ökol. Vorrangfläche genutzt werden sollen empfiehlt sich die s.g. `Honigbrache` - einer Mischung von 10 Pflanzenarten aus einem festen Katalog die bis zum 31.5. gesät werden kann. Diese Fläche muss dann allerdings genau ausgemessen werden und darf nicht gedüngt werden.
Der Kreislandvolkverband unterstützt die Aktion im Sinne des Naturschutzes und der Imagepflege ausdrücklich.

 

 

Bild zur Meldung: Biotopfond bittet wieder um Anlage/ Erhalt von Blühflächen

 

Echt grün

 
 
 

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